In der Norm DIN 14675-1 werden im Kapitel 4 die für den Aufbau und Betrieb von BMA/SAA durchzuführenden Arbeiten in einzelnen Phasen beschrieben. Von zentraler Bedeutung sind dabei die in der DIN 14675-2 im Abschnitt 5 "Nachweis der Fachkompetenz einer Firma" festgelegten Formulierungen:
Wesentliche Inhalte
Wesentliche Inhalte bzg. der Anforderungen an Fachfirmen BMA/SAA
"Für jede Phase, die in den Abschnitten 6 bis 9 und 11 in DIN 14675-1:2018-04 beschrieben ist, ist die entsprechende Leistung durch eine Fachfirma verantwortlich zu erbringen.
Die Fachkompetenz der Fachfirma ist insbesondere nachgewiesen, wenn sie durch eine nach DIN EN ISO/IEC 17065 akkreditierte Stelle zertifiziert wurde."
"Ferner ist von der Fachfirma ein geeignetes Qualitätsmanagement nachzuweisen. Als Nachweis ist z. B. ein Zertifikat ausreichend, wenn es von einer nach DIN EN ISO/IEC 17021-1 akkreditierten Stelle ausgestellt wurde.
Für die Fachfirma zur Ausführung der Planungsphase ist als Nachweis eines geeigneten Qualitätsmanagements die Vorlage einer dokumentierten Information (siehe DIN EN ISO 9001:2015-11, 7.5) ausreichend."
Die Kompetenzkriterien sind in DIN 14675-2, Kap. 5.2. (siehe Details) festgelegt