Fachfirmen können sich für einzelne oder alle Phasen durch eine von der DAkkS akkreditierten Zertifizierungsstelle zertifizieren lassen. Eine Auflistung der akkreditierten Zertifizierungsstellen nach DIN 14675 finden Sie auf der VAZ-Webseite (Rubrik Mitglieder).
Zertifizierung von Fachfirmen
Bitte beachten Sie, dass BHE-Mitgliedsfirmen bei einer (Erst-)Zertifizierung über VdS oder ZDH-ZERT Rabatte erhalten können. Für weitere Informationen bitten wir um Kontaktaufnahme mit der BHE-Geschäftsstelle.
Eine der Voraussetzungen zur Zertifizierung ist der Nachweis eines geeigneten Qualitätsmanagement-Systems. Laut DIN 14675-2 ist hierzu ein QM-Zertifikat einer akkreditierten Stelle nach DIN EN ISO/IEC 17021-1 ausreichend. Dieses kann kostengünstig über das BHE-QM-System erlangt werden.
Weiterhin muss gemäß Tabelle 4 "Allgemeine Anforderungen an die Überwachung von Fachfirmen" der DIN 14675-2 ein Nachweis der Fachkenntnis für BMA und/oder SAA erbracht werden. In diesem Zusammenhang muss die hauptverantwortliche Person auch eine Prüfung nach DIN 14675 ablegen (vgl. Tabelle 3 "Mindestqualifikation und Prüfungsinhalte" der DIN 14675-2).
Gemäß Tabelle 3 der DIN 14675-2 muss die hauptverantwortliche Fachkraft in bestimmten Phasen über berufliche Mindestqualifikationen verfügen (z.B. staatlich geprüfter Techniker, Dipl.-Ing., Bachelor, Master, Meister). Bitte beachten Sie diesbezüglich, dass gemäß der DAkks-Prüfungsordnung DIN 14675 Sonderregelungen für Gesellen/Facharbeiter (DQR-Niveau 4) bzw. Vertreter artfremder Berufe gelten. Bitte beachten Sie hierzu den Abschnitt 2 aus der vorgenannten DAkks-Prüfungsordnung.
Hierzu werden vom BHE regelmäßig Vorbereitungsseminare im Bereich BMA und/oder SAA angeboten. Hierbei wird auch gezielt auf die jeweils am Ende der Veranstaltungen angebotene Prüfung zur Erlangung der Fachkunde nach DIN 14675 BMA bzw. SAA vorbereitet. Durch einen Mitarbeiter einer akkreditierten Prüfstelle wird die Prüfung zur hauptverantwortlichen Fachkraft im Anschluss des Seminars abgenommen. Weitere Informationen zu den BHE-Schulungsveranstaltungen finden Sie in der Seminarübersicht der BHE-Webseite (bitte jeweils Kategorie "Brandmeldetechnik" oder "Sprachalarmierung" auswählen.
Weitere Informationen zu den Fachkundeprüfungen BMA/SAA:
1) Brandmeldeanlagen
Die Prüfung BMA besteht aus zwei Teilen: Multiple-Choice-Fragen gemäß dem Prüfungsfragenkatalog DIN 14675 BMA sowie einer (unbekannten) Planungs-/Projektierungsaufgabe.
Zur Vorbereitung empfehlen wir den Besuch der Fachseminare "BMA Teil 1: Grundlagen" sowie "BMA Teil 2: Aufbauseminar mit Prüfung nach DIN 14675/BMA".
Zum Themenbereich Planung/Projektierung wird der Besuch des Seminars "Planung/Projektierung von BMA: Teil 2 - für Fortgeschrittene zur Prüfungs-Vorbereitung DIN 14675/BMA" empfohlen
Siehe Seminarübersicht der BHE-Webseite, Kategorie "Brandmeldetechnik" auswählen.
2) Sprachalarmanlagen
Die Prüfung SAA besteht aus den Multiple-Choice-Fragen gemäß dem Prüfungsfragenkatalog DIN 14675 SAA. Keine Planung/Projektierung wie bei BMA.
Zur Vorbereitung empfehlen wir den Besuch der Veranstaltung: "DIN14675/Sprachalarmierung: Vorbereitungsseminar für hauptverantwortliche Fachkräfte mit anschließender Prüfung nach DIN 14675/SAA".
Siehe Seminarübersicht der BHE-Webseite, Kategorie "Sprachalarmierung" auswählen.