Die Mindestanforderungen an Aufbau und Betrieb der BMA müssen lt. der DIN 14675-1 (Kapitel 5) in einem Brandmelde- und Alarmierungskonzept festgelegt werden.
BHE-Brandmelde- und Alarmierungskonzept
Die Verantwortlichkeit für die Konzepterstellung der BMA sowie für die Vollständigkeit und Genauigkeit der Dokumentation nach Kapitel 5.7 der DIN 14675-1 liegt beim Auftraggeber der BMA, der für die Konzepterstellung und die Dokumentation eine Fachfirma beauftragen kann.
Das Konzept ist in enger Abstimmung mit allen Beteiligten (z.B. Genehmigungsbehörde, Fachplaner, Betreiber, Feuerwehr, Versicherer) zu erstellen und sollte von diesen freigegeben werden.
Um Mitglieder bei der Erstellung des geforderten Konzeptes zu unterstützen, hat der BHE-Fachausschuss Brandmeldetechnik das „BHE-Brandmelde- und Alarmierungskonzept“ erarbeitet. Das ausfüllbare Dokument steht als Word- und pdf-Datei zum Download bereit.